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Bankangestellte wählen auch – aber nicht Mauch

Bankangestellte wählen auch – aber nicht Mauch

Am 8. Februar 2009 erhielten in Zürich weder Kathrin Martelli noch Corine Mauch genügend Wählerstimmen für einen Erfolg im ersten Wahlgang. Ums prestigeträchtige Amt als neue Stadtpräsidentin von Zürich, gibt es am 29. März 2009 eine Stichwahl. An dieser Stelle erfolgt weder eine Sympathieuntersuchung nach pro und contra Kriterien für die Damenauswahl noch eine Wertung der Wohltätigkeitsversprechungen für die Wahlberechtigten in der Stadt Zürich. Ins Auge gestochen und dann mit furchtbarem Gestank die Nase hinauf gekrochen, ist mir folgende Aussage von C. Mauch im Tages-Anzeiger vom 25. Februar 2009: „Das Bankgeheimnis habe ich schon immer abgelehnt“. Bravo für eine klare Aussage, die sooo selten in der Politik ist. Mit dieser Aussage ist aber auch klar, wer sein Auskommen in der Bankbranche findet, kann diese Kandidatin nicht wählen. Nur richtig dumme Kühe, laufen dem Metzger freiwillig hinterher zur Schlachtbank, sagt der Volksmund. Das Bankgeheimnis soll und kann nicht unverändert bleiben. Anzustrebende Veränderungen sollen jedoch nicht dazu dienen, dass die SP Schweiz den Vorgaben aus Deutschland folgen kann, um in Sachen Bankgeschäfte den Gläsernen Bürger zu schaffen.

Ist der gläserne Bürger erst geschaffen, hat die grosse Mehrheit der Bürger nichts mehr zum Lachen. Der Blick auf die Kontostände weckt Begehrlichkeiten. Dort ist vermeintlich so unendlich viel zu holen, geht es doch um Bankkunden-Kohlen. Und hier fängt das Leid für die Meisten von uns an. Die Versprechungen der Politiker sind nebulös und schwammig. Wohltaten für alle werden versprochen. Bezahlen sollen die Reichen!
Aber, wer sind die Reichen? Wähler sollten nicht unwissend und nur nach persönlichem Empfindungsvermögen glauben, dass sie auf gar keinen Fall zu den Reichen gehören. Das subjektive Empfinden ist ein ganz schlechtes Kriterium zum Feststellen ob man/frau reich oder arm ist. Das einzige Kriterium zur Annäherung an die Frage ob man von Umverteilungsversprechungen profitiert oder zur irregeführten Klasse der Nettozahler gehört, ist die Kontrolle der Auswirkung in der Steuererklärung. Kurz: Die Steuerrechnung gibt Auskunft und leider, leider wird dieses einzig wahre Entscheidungskriterium zu selten von Bankangestellten zu Rate gezogen. Noch schlimmer sind die Nichtwähler, wodurch für Parteien falsche Ränge und dadurch wieder falsche Stellvertreter-Ansprüche entstehen.

Als Bankangestellter mit Wohnsitz in der Stadt Zürich sollte man sich sehr gut überlegen, ob eine Politikerin als höchste Repräsentantin des Finanzplatzes Zürich wählbar ist, wenn diese  Person und deren Partei, die Banken primär nur als notwendiges Übel statt als gewichtigen Arbeitsplatzanbieter und äusserst wichtigen Steuerzahler wahrnehmen.
Punktuelle Umverteilungswohltaten wiegen letztlich nicht einen verloren Arbeitsplatz auf. In der Bankbranche werden Arbeitsplätze verloren gehen, dies ist aus meiner Sicht sicher. Ob es mehr oder weniger sind, bestimmen die politischen Rahmenbedingungen.
Bankangestellte wehrt euch, lasst euch nicht von Bankgeheimnis-Gegnern in Sippenhaft nehmen. Bankangestellte in Zürich geht wählen, zeigt Flagge.

25.02.2009, 22:10 von Relax-Senf | 487 Aufrufe
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